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Wahlen 2024

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Bauamt

 

Das Bauamt ist der ortsnahe Ansprechpartner in allen Angelegenheiten, welche mit Bau und Unterhaltung von baulichen Anlagen zu tun haben. Soweit das Bauamt keine eigene Rechtszuständigkeit hat, wirkt es als Bindeglied zu den zuständigen Behörden. Dem Bauamt zugeordnet ist auch der Bereich Liegenschaften, der sich um die Verwaltung der gemeindeeigenen Liegenschaften kümmert.

Das Bauamt

  • ist zuständig für alles was, mit der Planung, Umlegung, Erschließung und der Abrechnung (Beiträge) von Baugebieten oder Straßen zu tun hat
  • gibt Stellungnahmen zu Bauanträgen ab und prüft alle im Zusammenhang mit der Erschließung anfallenden Fragen
  • sorgt für die Berücksichtigung der kommunalen Belange bei fremden Planungs- und Bauvorhaben und sorgt für die Koordination mit eigenen Planungen und Vorhaben
  • plant und organisiert den Bau, die Unterhaltung und Erneuerung von öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen sowie die öffentlichen Einrichtungen
  • organisiert die Arbeit des Bauhofs wie z. B. Grünanlagenpflege, den Winterdienst sowie allgemeine Unterhaltungsarbeiten im öffentlichen Bereich
  • verwaltet das kommunale Immobilienvermögen, schließt Miet-, Pacht- und Kaufverträge für die Gemeinde ab, bearbeitet Anträge auf Grundstücksteilung und entscheidet über die Ausübung von Vorkaufsrechten.

In diesem Zusammenhang sind Zuschüsse und Zuwendungen von Bund, Land und Landkreis ein weiteres Tätigkeitsfeld des Bauamtes. Die Zusammenarbeit mit den Zweckverbänden für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung WAS und MAWV erfolgt ebenfalls über das Bauamt.

 

Leiter*in: V. Krienitz

Anzahl der Mitarbeiter*innen: 8

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